Sachverständigengutachten

Im Zuge der immer häufiger eingesetzten maschinellen Übersetzung, die unkorrigiert und ungeprüft selbst in sensiblen Bereichen in unbedarfter Weise eingesetzt wird, kommt es zunehmend zu erheblichen Sach-, Vermögens- oder Personenschäden aufgrund von Übersetzungsfehlern. Wie soll man jedoch nachweisen, dass der Schaden durch solche entstand? Durch ein entsprechendes Gutachten können Sie belegen, dass der Schadensverursacher keine einwandfreie Übersetzung verwendet und dadurch seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Sie befinden sich in einem Rechtsstreit, bei dem Übersetzungsfehler in deutscher, englischer oder polnischer Sprache eine Rolle spielen? Dann brauchen Sie ein Gutachten von einem Sprachjuristen oder sachverständigen Fachübersetzer, das Sie als Beweismittel verwenden können.

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  • Übersetzung ins Englische, bitte! – Aber in welches?

    Als wichtigste Weltsprache weist Englisch einige Besonderheiten auf. Es wird als Erst-, Zweit- und Fremdsprache in höchst unterschiedlichen Ländern gesprochen und verfügt dementsprechend über einen enormen Wortschatz. Das Englisch aus Wales unterscheidet sich vom Englisch, das in Kalifornien oder Kenia gesprochen wird. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Aussprache, sondern auch die Schreibweise von manchen Wörtern. Begriffe aus nahezu allen Lebensbereichen, seien es Dinge des täglichen Gebrauchs („restroom“ vs. „cloakroom“) oder Amtsbezeichnungen („minister“ vs. „secretary“) können sehr verschieden sein, so dass die Gefahr besteht, dass Übersetzungen nicht immer korrekt sind.

  • Wann ist eine Vertragsübersetzung rechtsgültig?

    Wenn ein Vertrag nach deutschem Recht geschlossen und eine englische Übersetzung davon erstellt wird, welchen rechtlichen Stellenwert hat die englische Übersetzung? Genießt der deutsche Text bei der Auslegung und rechtlichen Würdigung immer den Vorrang und dient der englische Text lediglich zu Informationszwecken?

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.